Eine Praxis-Website hat eine einzige Aufgabe: Wer Zahnschmerzen hat und sucht,
soll Sie finden, Ihnen trauen und einen Termin vereinbaren. Alles andere ist
Dekoration.
Das Wichtigste in Kürze
Gesucht wird auf dem Handy – im Zug, an der Haltestelle, mit Zahnschmerzen am Sonntagabend. Dort muss die Seite zuerst funktionieren.
Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Notfall: Diese vier Angaben werden gesucht – alles andere ist Zugabe.
Entwurf vor der Zusage, online in sieben Tagen – Fixpreis ab CHF 999.
Ohne CMS gebaut – keine Erweiterungen, die aktualisiert werden müssen, kein Wartungsvertrag nötig.
Zahnschmerzen gehören ans Telefon oder in den Termin-Link, nie in ein Kontaktformular – dazu unten mehr.
Auf dem Handy zuerst: was die Praxis-Website leisten muss
Wer einen Zahnarzt sucht, hat wenig Zeit und wenig Geduld. Die Suche beginnt
mit einem konkreten Problem – und endet bei der Praxis, die am schnellsten die
nötigen Angaben liefert.
Welche Angaben dabei den Ausschlag geben – und wie Sie Ihre eigene Seite am
Handy dagegen halten –, zeigt die
Checkliste für Praxis-Websites.
Sechs Angaben, die auf jede Praxis-Website gehören
Adresse und Anfahrt – mit Hinweis auf Parkplätze und den nächsten Halt
Öffnungszeiten, gut sichtbar und aktuell
Eine Telefonnummer zum Antippen – am Handy direkt wählbar
Der Notfall-Hinweis: was bei Zahnschmerzen ausserhalb der Öffnungszeiten gilt
Wer behandelt – Zahnärztin, Dentalhygienikerin, Empfang – mit echten Fotos
Die Rechtstexte: Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht
Häufige Fehler
Öffnungszeiten, die nur in einem PDF-Prospekt stehen – am Handy liest das niemand.
Ein Kontaktformular, das nach Zahnschmerzen oder dem Befund fragt. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten und gehören nicht in ein gewöhnliches Formular – wie es richtig geht, steht im Ratgeber zur Online-Terminbuchung.
Eine Website, die am grossen Bildschirm entworfen wurde und auf dem Handy auseinanderfällt – geprüft wird sie aber auf dem Handy, nicht am Praxis-PC.
Stockfotos von Modellen in Zahnarztstühlen – erkennbar und vertrauensschädlich.
Notfall, Dentalhygiene, Angstpatienten: drei Anliegen, drei Antworten
Auf einer Zahnarzt-Website treffen sehr verschiedene Besucher ein. Wer akute
Zahnschmerzen hat, sucht eine Telefonnummer und die nächste freie Lücke –
diese Angaben gehören nach oben, nicht hinter «Kontakt». Wer zur Dentalhygiene
oder zum halbjährlichen Recall kommt, will den Termin ohne Anruf in die
Agenda legen – dafür ist der Termin-Link da, der bei jedem Paket zum
Fixpreis gehört. Und wer Angst vor der Behandlung hat, liest zuerst, wie
die Praxis damit umgeht: Ein ruhiger, konkreter Satz dazu senkt die
Schwelle mehr als jedes Bild.
Der Termin-Link führt auf Ihr bestehendes Buchungssystem, etwa OneDoc.
Welche Lösung sich eignet – und warum ein Link meist besser ist als ein
eingebettetes Widget –, steht im Ratgeber zur Online-Terminbuchung.
Ein Beispiel
Für eine Zahnarztpraxis in Steffisburg BE ist ein Entwurf entstanden: klar
aufgebaut, auf dem Handy genauso stark wie am Bildschirm. Er ist noch nicht
live – und zeigt damit genau das, was Sie vor Ihrer Zusage zu sehen bekommen.
Anschauen können Sie ihn unter Referenzen.
Denselben Schritt gibt es für Ihre Zahnarztpraxis: den eigenen Entwurf fordern
Sie unverbindlich über Termin buchen an.
Kosten und Pakete
Pakete, Preise und Umfang
Paket
Fixpreis
Umfang
Start für fünf Seiten
CHF 999
5 Seiten, Termin-Link, für Google optimiert (SEO), 2 Korrekturrunden
Plus
CHF 1'900
bis 10 Seiten, zweisprachig, Blog, 3 Korrekturrunden
Signature
CHF 3'900
individuelles Design, Bewegung, eigene Bildsprache, 5 Korrekturrunden
Startseite, Team, Behandlungen, Kontakt und Anfahrt sind fünf Seiten – dafür
reicht das Paket Start. Alle Details stehen auf
der Seite Leistungen und Pakete; wie der Weg von
der Anfrage bis zum Livegang aussieht, zeigt die Übersicht
Webdesign in Bern.
Häufige Fragen zur Website für Zahnarztpraxen
Was kostet eine Website für eine Zahnarztpraxis?
CHF 999.– als Fixpreis für die komplette 5-Seiten-Website – mit Design, Aufbau und allen Texten. Zweisprachig oder mit mehr Seiten wird es mit Plus (CHF 1'900) oder Signature (CHF 3'900). Was Website-Preise in der Schweiz generell ausmacht, steht im Ratgeber zu den Kosten.
Sehen wir die Website, bevor wir uns entscheiden?
Ja – der Entwurf kommt zuerst. Er ist kostenlos und unverbindlich; erst wenn er Sie überzeugt, wird aus dem Entwurf ein Auftrag.
Wie schnell ist die Praxis-Website online?
Sieben Tage ab Zusage sind die Regel. Der Entwurf steht zu diesem Zeitpunkt bereits – es geht dann um Feinschliff und Livegang.
Wie nehmen Patientinnen und Patienten am besten Kontakt auf?
Über Termin-Link und direkt wählbare Telefonnummer – nicht über ein Formular, das nach Beschwerden fragt. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten und gehören nicht in ein gewöhnliches Kontaktformular.
Bauen Sie auch Websites für einzelne Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Ja. Ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Zahnarztzentrum – der Ablauf ist derselbe, und der Fixpreis auch. Gerade für eine Einzelpraxis lohnt sich der Entwurf vor der Zusage: Sie sehen, wie Ihre Praxis auftritt, bevor Sie etwas ausgeben.
Kann ich die Website für meine Zahnarztpraxis erstellen lassen?
Ja – von der Struktur über das Design bis zu den Texten erstellen wir die Website komplett; Sie liefern nur die Angaben zu Ihrer Praxis. Auch wer nach einer neuen Webseite oder Homepage für die Zahnarztpraxis sucht, ist hier richtig: Der Fixpreis umfasst das Ganze.
Sind Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht dabei?
Ja. Beide Rechtstexte sind nach Schweizer Recht verfasst und bei jedem Paket im Fixpreis enthalten.
Wir brauchen keine Werbung – wozu eine Website?
Der Einwand ist berechtigt: Eine Praxis muss nicht werben. Eine Praxis-Website wirbt auch nicht, sie informiert – ob Sie neue Patientinnen und Patienten aufnehmen, wann Sie erreichbar sind, was bei Zahnschmerzen ausserhalb der Öffnungszeiten gilt und wie man zu Ihnen kommt. Das Medizinalberufegesetz gilt auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte und begrenzt Werbung auf das, was objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist (Art. 40 lit. d MedBG). Die SSO-Standesordnung geht weiter: Werbliche Aussagen sind «auf das für die Öffentlichkeit Nützliche» zu beschränken (Art. 21 Abs. 1), und unentgeltliche Leistungen dürfen nicht zu Werbezwecken angepriesen werden (Art. 24 Abs. 2). Sachliche Praxisinformation hält beide Grenzen ein – genau so bauen wir die Website. Wo die Grenze im Einzelnen liegt, steht im Ratgeber zur Werbung für die Arztpraxis.