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Physiotherapie · Fixpreis

Websites für Physiotherapie-Praxen in der Schweiz

Eine Physio-Praxis hat zwei Zielgruppen: Patientinnen und Patienten, die einen Termin wollen – und Ärztinnen und Ärzte, die zuweisen. Ihre Website muss beide in Sekunden überzeugen.

Das Wichtigste in Kürze

Spezialisierungen zeigen: was die Physio-Website leisten muss

Wer nach Physiotherapie sucht – mit oder ohne Verordnung in der Hand –, will zwei Dinge wissen: Behandelt diese Praxis mein Anliegen – und wie schnell bekomme ich einen Termin? Die Website, die beides auf dem Handy beantwortet, gewinnt den Patienten. Dazu kommt das zweite Publikum, die Zuweiser – ihnen gehört weiter unten ein eigener Abschnitt.

Was Suchende konkret erwarten – und wie Sie Ihre eigene Seite am Handy dagegen halten –, steht in der Checkliste für Praxis-Websites.

Sechs Angaben, die auf jede Physio-Website gehören

Häufige Fehler

Zuweiser: das zweite Publikum Ihrer Website

Ein grosser Teil der Patientinnen und Patienten kommt mit ärztlicher Verordnung – und davor steht eine Empfehlung. Die zuweisende Ärztin empfiehlt eine Praxis eher, wenn deren Website in dreissig Sekunden zeigt: welche Spezialisierungen abgedeckt sind, wie die Anmeldung läuft und wie schnell Termine frei werden. Dafür braucht es keinen eigenen Zuweiser-Bereich, aber eine Angebotsseite, die Manuelle Therapie, Sportphysiotherapie oder Lymphdrainage einzeln benennt, und eine Anmeldung, die den Fall «mit Verordnung» ausdrücklich vorsieht.

Für Selbstzahler-Angebote – Training nach Therapieabschluss, Massage, Kurse – gilt das Umgekehrte: Diese Angebote werden direkt gesucht und direkt gebucht. Und weil Physiotherapie von Serienterminen lebt, zahlt sich der überall sichtbare Termin-Link doppelt aus: Wer neun Sitzungen braucht, will nicht neunmal anrufen.

Anordnung, neun Sitzungen, Zusatzangebot: was zur Abrechnung auf die Seite gehört

Die Grundversicherung zahlt Physiotherapie nur auf Anordnung – von einer Ärztin oder einem Chiropraktor – und nur bei zugelassenen Praxen: höchstens neun Sitzungen je Anordnung, die erste innert fünf Wochen, danach braucht es eine neue (Art. 5 KLV). Das ist keine Randnotiz, sondern die Taktung Ihres Betriebs, und eine Website, die sie kennt, nimmt dem Telefon die immer gleichen Fragen ab: Brauche ich eine Verordnung? Was passiert nach der neunten Sitzung? Rechnen Sie direkt mit meiner Kasse ab – was übrigens nicht selbstverständlich ist, denn von Gesetzes wegen schuldet die versicherte Person die Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wichtig ist auch, was man weglässt: «Die Kasse zahlt alles» stimmt nie, Franchise und Selbstbehalt bleiben bei der Patientin. Und kommt sie nach einem Unfall, zahlt bei UVG-Versicherten nicht die Krankenkasse, sondern der Unfallversicherer.

Zum Zusatzangebot gehört eine eigene Logik. Massage, Craniosacral Therapie oder Fussreflexzonen laufen nicht über die Grundversicherung, sondern über die Zusatzversicherung – und dort zählt, ob Person und Methode beim jeweiligen Versicherer anerkannt sind, wofür EMR und ASCA der übliche Weg sind. Genau deshalb gehören diese Labels sichtbar auf die Seite, aber zum Zusatzangebot und nicht zur Physiotherapie: Wer sie neben die verordnete Behandlung stellt, verspricht eine Abrechnung, die es so nicht gibt. Sauber getrennt dargestellt, beantwortet dieselbe Seite beide Fälle – den mit Verordnung und den, der direkt bucht und selbst zahlt.

Wie ein Entwurf aussieht

Bevor Sie etwas bezahlen, sehen Sie einen Entwurf für Ihre eigene Praxis – mit Ihren Spezialisierungen, Ihrem Team und der Anmeldung, wie sie bei Ihnen läuft. Wie gründlich so ein Entwurf gebaut ist, zeigt das Beispiel einer Zahnarztpraxis in Steffisburg BE unter Referenzen: andere Branche, gleiche Sorgfalt – klar aufgebaut, auf dem Handy genauso stark wie am Bildschirm.

Den Entwurf für Ihre Physio-Praxis fordern Sie unverbindlich über Termin buchen an.

Kosten und Pakete

Pakete, Preise und Umfang
PaketFixpreisUmfang
Start für fünf SeitenCHF 9995 Seiten, Termin-Link, für Google optimiert (SEO), 2 Korrekturrunden
PlusCHF 1'900bis 10 Seiten, zweisprachig, Blog, 3 Korrekturrunden
SignatureCHF 3'900individuelles Design, Bewegung, eigene Bildsprache, 5 Korrekturrunden

Startseite, Team, Angebot mit Spezialisierungen, dazu Anmeldung und Anfahrt sind fünf Seiten – dafür reicht das Paket Start. Die vollständigen Leistungen stehen auf der Seite Leistungen und Pakete; den Ablauf im Detail beschreibt die Übersicht Webdesign in Bern.

Häufige Fragen zur Website für Physiotherapie-Praxen

Was kostet eine Website für eine Physiotherapie-Praxis?

Der Fixpreis für die komplette 5-Seiten-Website liegt bei CHF 999.–, inklusive Design, Aufbau und Texten. Für eine zweisprachige oder grössere Website gibt es Plus (CHF 1'900) und Signature (CHF 3'900). Wie sich Website-Preise in der Schweiz zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu den Kosten.

Sehen wir die Website, bevor wir uns entscheiden?

Ja. Der Entwurf kommt zuerst – kostenlos und ohne Verpflichtung. Erst wenn er überzeugt, geben Sie etwas aus.

Wie schnell ist die Praxis-Website online?

Rechnen Sie mit sieben Tagen ab Zusage. Weil der Entwurf dann schon steht, geht es vor allem um Ihre Korrekturen und den Livegang.

Können Patientinnen und Patienten online Termine buchen?

Ja – ein Termin-Link gehört bei jedem Paket zum Fixpreis. Er führt auf Ihr bestehendes Buchungssystem; welches sich eignet, steht im Ratgeber zur Online-Terminbuchung.

Bauen Sie auch Websites für selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten?

Ja. Gerade wer allein oder mit Domizilbehandlung arbeitet, braucht keine grosse Website – aber eine, die Spezialisierungen, Anmeldung und Verordnung sauber zeigt. Der Fixpreis ist für die Einzelpraxis derselbe wie für ein Therapiezentrum.

Kann ich die Website für meine Physiotherapie-Praxis erstellen lassen?

Ja. Wir erstellen die Website vollständig – Aufbau, Gestaltung und Texte –, während Sie behandeln. Webseite, Homepage oder Website: Gemeint ist dasselbe, und es bleibt beim Fixpreis.

Sind Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht dabei?

Ja, beide gehören dazu – nach Schweizer Recht verfasst, in jedem Paket ohne Aufpreis.

Wir brauchen keine Werbung – wozu eine Website?

Der Einwand ist berechtigt: Eine Praxis muss nicht werben. Eine Praxis-Website wirbt auch nicht, sie informiert – ob Sie freie Termine haben, wie die Anmeldung mit und ohne Verordnung läuft, welche Therapien Sie anbieten und wie man zu Ihnen kommt. Das Gesundheitsberufegesetz verbietet Werbung nicht, es begrenzt sie: Zulässig ist nur, was objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist (Art. 16 lit. e GesBG). Der Satz steht wortgleich im Medizinalberufegesetz für Ärztinnen und Ärzte. Sachliche Praxisinformation liegt innerhalb dieser Grenze – genau so bauen wir die Website. Was der Satz für eine Website bedeutet, erklärt der Ratgeber zur Werbung für die Arztpraxis; die dort beschriebenen FMH-Standesregeln binden nur deren Mitglieder, der Gesetzessatz gilt für die Physiotherapie unabhängig von jeder Verbandsmitgliedschaft.

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