Eine Physio-Praxis hat zwei Zielgruppen: Patientinnen und Patienten, die einen
Termin wollen – und Ärztinnen und Ärzte, die zuweisen. Ihre Website muss beide
in Sekunden überzeugen.
Das Wichtigste in Kürze
Physiotherapie lebt von Serienterminen – ein sichtbarer Termin-Link zahlt sich hier doppelt aus.
Gesucht wird konkret: «Manuelle Therapie», «Sportphysio», «Domizilbehandlung» – nicht «Physiotherapie» allgemein.
Auch Zuweiser schauen auf die Website: Anmeldung und Verordnung gehören klar geregelt.
Ab CHF 999 als Fixpreis – der Entwurf kommt vor der Zusage, online sind Sie in sieben Tagen.
Ohne CMS gebaut: keine laufenden Updates – Textänderungen übernehmen wir für Sie.
Spezialisierungen zeigen: was die Physio-Website leisten muss
Wer nach Physiotherapie sucht – mit oder ohne Verordnung in der Hand –, will
zwei Dinge wissen: Behandelt diese Praxis mein Anliegen – und wie schnell
bekomme ich einen Termin? Die Website, die beides auf dem Handy beantwortet,
gewinnt den Patienten. Dazu kommt das zweite Publikum, die Zuweiser – ihnen
gehört weiter unten ein eigener Abschnitt.
Was Suchende konkret erwarten – und wie Sie Ihre eigene Seite am Handy
dagegen halten –, steht in der
Checkliste für Praxis-Websites.
Sechs Angaben, die auf jede Physio-Website gehören
Ihre Spezialisierungen, einzeln benannt – Manuelle Therapie, Sportphysiotherapie, Lymphdrainage, Domizilbehandlung
Ein Termin-Link, der auf jeder Seite sichtbar ist
Wie die Anmeldung läuft – mit und ohne ärztliche Verordnung
Wer behandelt – mit Foto und Qualifikation, nicht mit Stockbild
Anfahrt, Parkplätze und Zugänglichkeit der Praxis
Impressum und Datenschutzerklärung, beide nach Schweizer Recht
Häufige Fehler
«Physiotherapie» als einzige Leistungsbeschreibung – gesucht wird aber «Sportphysio Bern» oder «Manuelle Therapie», und die Seite taucht für beides nicht auf.
Termine nur telefonisch – während der Behandlungen nimmt niemand ab, und abends ist besetzt.
Ein Kontaktformular, das nach Diagnose oder Verordnung fragt. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten – für die Anmeldung gibt es bessere Wege; welche, steht im Ratgeber zur Online-Terminbuchung.
Eine Website, die am Bildschirm gut aussieht und auf dem Handy zerfällt – gebucht wird aber unterwegs, auf dem Heimweg vom Arzttermin.
Zuweiser: das zweite Publikum Ihrer Website
Ein grosser Teil der Patientinnen und Patienten kommt mit ärztlicher
Verordnung – und davor steht eine Empfehlung. Die zuweisende Ärztin
empfiehlt eine Praxis eher, wenn deren Website in dreissig Sekunden zeigt:
welche Spezialisierungen abgedeckt sind, wie die Anmeldung läuft und wie
schnell Termine frei werden. Dafür braucht es keinen eigenen
Zuweiser-Bereich, aber eine Angebotsseite, die Manuelle Therapie,
Sportphysiotherapie oder Lymphdrainage einzeln benennt, und eine Anmeldung,
die den Fall «mit Verordnung» ausdrücklich vorsieht.
Für Selbstzahler-Angebote – Training nach Therapieabschluss, Massage,
Kurse – gilt das Umgekehrte: Diese Angebote werden direkt gesucht und
direkt gebucht.
Und weil Physiotherapie von Serienterminen lebt, zahlt sich der überall
sichtbare Termin-Link doppelt aus: Wer neun Sitzungen braucht, will nicht
neunmal anrufen.
Anordnung, neun Sitzungen, Zusatzangebot: was zur Abrechnung auf die Seite gehört
Die Grundversicherung zahlt Physiotherapie nur auf Anordnung – von
einer Ärztin oder einem Chiropraktor – und nur bei zugelassenen
Praxen: höchstens neun Sitzungen je Anordnung, die erste innert fünf
Wochen, danach braucht es eine neue (Art. 5 KLV). Das ist keine Randnotiz, sondern die Taktung Ihres
Betriebs, und eine Website, die sie kennt, nimmt dem Telefon die
immer gleichen Fragen ab: Brauche ich eine Verordnung? Was passiert
nach der neunten Sitzung? Rechnen Sie direkt mit meiner Kasse ab –
was übrigens nicht selbstverständlich ist, denn von Gesetzes wegen
schuldet die versicherte Person die Rechnung, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Wichtig ist auch, was man weglässt: «Die Kasse zahlt
alles» stimmt nie, Franchise und Selbstbehalt bleiben bei der
Patientin. Und kommt sie nach einem Unfall, zahlt bei
UVG-Versicherten nicht die Krankenkasse, sondern der
Unfallversicherer.
Zum Zusatzangebot gehört eine eigene Logik. Massage, Craniosacral
Therapie oder Fussreflexzonen laufen nicht über die
Grundversicherung, sondern über die Zusatzversicherung – und dort
zählt, ob Person und Methode beim jeweiligen Versicherer anerkannt
sind, wofür EMR und ASCA der übliche Weg sind. Genau deshalb gehören
diese Labels sichtbar auf die Seite, aber zum Zusatzangebot und nicht
zur Physiotherapie: Wer sie neben die verordnete Behandlung stellt,
verspricht eine Abrechnung, die es so nicht gibt. Sauber getrennt
dargestellt, beantwortet dieselbe Seite beide Fälle – den mit
Verordnung und den, der direkt bucht und selbst zahlt.
Wie ein Entwurf aussieht
Bevor Sie etwas bezahlen, sehen Sie einen Entwurf für Ihre eigene Praxis –
mit Ihren Spezialisierungen, Ihrem Team und der Anmeldung, wie sie bei
Ihnen läuft. Wie gründlich so ein Entwurf gebaut ist, zeigt das Beispiel
einer Zahnarztpraxis in Steffisburg BE unter
Referenzen: andere Branche, gleiche Sorgfalt –
klar aufgebaut, auf dem Handy genauso stark wie am Bildschirm.
Den Entwurf für Ihre Physio-Praxis fordern Sie unverbindlich über
Termin buchen an.
Kosten und Pakete
Pakete, Preise und Umfang
Paket
Fixpreis
Umfang
Start für fünf Seiten
CHF 999
5 Seiten, Termin-Link, für Google optimiert (SEO), 2 Korrekturrunden
Plus
CHF 1'900
bis 10 Seiten, zweisprachig, Blog, 3 Korrekturrunden
Signature
CHF 3'900
individuelles Design, Bewegung, eigene Bildsprache, 5 Korrekturrunden
Startseite, Team, Angebot mit Spezialisierungen, dazu Anmeldung und Anfahrt
sind fünf Seiten – dafür reicht das Paket Start. Die
vollständigen Leistungen stehen auf der Seite
Leistungen und Pakete; den Ablauf im Detail
beschreibt die Übersicht Webdesign in Bern.
Häufige Fragen zur Website für Physiotherapie-Praxen
Was kostet eine Website für eine Physiotherapie-Praxis?
Der Fixpreis für die komplette 5-Seiten-Website liegt bei CHF 999.–, inklusive Design, Aufbau und Texten. Für eine zweisprachige oder grössere Website gibt es Plus (CHF 1'900) und Signature (CHF 3'900). Wie sich Website-Preise in der Schweiz zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu den Kosten.
Sehen wir die Website, bevor wir uns entscheiden?
Ja. Der Entwurf kommt zuerst – kostenlos und ohne Verpflichtung. Erst wenn er überzeugt, geben Sie etwas aus.
Wie schnell ist die Praxis-Website online?
Rechnen Sie mit sieben Tagen ab Zusage. Weil der Entwurf dann schon steht, geht es vor allem um Ihre Korrekturen und den Livegang.
Können Patientinnen und Patienten online Termine buchen?
Ja – ein Termin-Link gehört bei jedem Paket zum Fixpreis. Er führt auf Ihr bestehendes Buchungssystem; welches sich eignet, steht im Ratgeber zur Online-Terminbuchung.
Bauen Sie auch Websites für selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten?
Ja. Gerade wer allein oder mit Domizilbehandlung arbeitet, braucht keine grosse Website – aber eine, die Spezialisierungen, Anmeldung und Verordnung sauber zeigt. Der Fixpreis ist für die Einzelpraxis derselbe wie für ein Therapiezentrum.
Kann ich die Website für meine Physiotherapie-Praxis erstellen lassen?
Ja. Wir erstellen die Website vollständig – Aufbau, Gestaltung und Texte –, während Sie behandeln. Webseite, Homepage oder Website: Gemeint ist dasselbe, und es bleibt beim Fixpreis.
Sind Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht dabei?
Ja, beide gehören dazu – nach Schweizer Recht verfasst, in jedem Paket ohne Aufpreis.
Wir brauchen keine Werbung – wozu eine Website?
Der Einwand ist berechtigt: Eine Praxis muss nicht werben. Eine Praxis-Website wirbt auch nicht, sie informiert – ob Sie freie Termine haben, wie die Anmeldung mit und ohne Verordnung läuft, welche Therapien Sie anbieten und wie man zu Ihnen kommt. Das Gesundheitsberufegesetz verbietet Werbung nicht, es begrenzt sie: Zulässig ist nur, was objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist (Art. 16 lit. e GesBG). Der Satz steht wortgleich im Medizinalberufegesetz für Ärztinnen und Ärzte. Sachliche Praxisinformation liegt innerhalb dieser Grenze – genau so bauen wir die Website. Was der Satz für eine Website bedeutet, erklärt der Ratgeber zur Werbung für die Arztpraxis; die dort beschriebenen FMH-Standesregeln binden nur deren Mitglieder, der Gesetzessatz gilt für die Physiotherapie unabhängig von jeder Verbandsmitgliedschaft.