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Arztpraxen · Fixpreis

Websites für Arztpraxen in der Schweiz

Patientinnen und Patienten suchen drei Dinge: Öffnungszeiten, die Notfallnummer – und die Antwort auf die Frage, ob Sie neue Patienten aufnehmen. Ihre Website soll das beantworten, bevor das Telefon klingelt.

Das Wichtigste in Kürze

Unter Zeitdruck gefunden: was die Praxis-Website leisten muss

Die Wahl der Hausarztpraxis ist Vertrauenssache – gesucht wird sie aber unter Zeitdruck: nach einem Umzug, bei einem akuten Anliegen, für die Familie. Es gewinnt die Praxis, die auf dem Handy in Sekunden zeigt, wer sie ist, wann sie erreichbar ist und ob sie überhaupt Kapazität hat.

Welche Angaben Patientinnen und Patienten konkret suchen – und wie Sie Ihre eigene Website Punkt für Punkt am Handy daran messen –, steht in der Checkliste für Praxis-Websites.

Sechs Angaben, die auf jede Arztpraxis-Website gehören

Häufige Fehler

Aufnahmestatus, Sprechstunden, Vertretung: Angaben, die sich ändern

Eine Arztpraxis-Website lebt von Angaben, die sich ändern. Heute nehmen Sie neue Patientinnen und Patienten auf, in einem halben Jahr gilt ein Aufnahmestopp mit Warteliste; die Ferienvertretung wechselt, eine Abendsprechstunde kommt dazu. Genau diese Angaben gehören so auf die Website, dass sie aktuell bleiben – bei uns melden Sie Änderungen einfach, und wir tragen sie nach.

Auch die Form der Sprechstunde gehört sichtbar auf die Startseite: ob Sie eine offene Notfallsprechstunde am Morgen führen, telefonische Beratungszeiten anbieten oder ausschliesslich auf Termin arbeiten. Wer das erst im Untermenü erfährt, ruft an – und genau diese Anrufe soll die Website dem Empfang abnehmen.

Grundversicherung, Franchise, Modelle: was zur Abrechnung auf die Seite gehört

Zwei Fragen kommen am Empfang immer wieder, und beide lassen sich in je einem Satz beantworten: Kommt die Rechnung zu mir oder zur Kasse? Und bin ich mit meinem Versicherungsmodell hier richtig? Das Gesetz stellt den Tiers garant als Regelfall auf – die versicherte Person schuldet die Vergütung und holt sie sich beim Versicherer zurück, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 42 KVG). Ob Ihre Praxis es anders hält, weiss nur Ihre Praxis; genau deshalb ist es eine Angabe für die Website und nicht etwas, das man voraussetzen darf. Dasselbe gilt für Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle: Versprechen lässt sich hier nichts, aber der Hinweis, dass Modellversicherte den Erstkontakt in der Regel bei ihrer Hausarztpraxis haben, erspart beiden Seiten ein Telefonat.

Was nicht auf die Seite gehört, ist ebenso klar. Preise für Pflichtleistungen sind gegenstandslos – der Tarifschutz verbietet weitergehende Vergütungen (Art. 44 KVG), und was ein Besuch am Ende kostet, hängt an Franchise und Selbstbehalt der einzelnen Person und kann von der Praxis gar nicht beziffert werden. «Wir rechnen mit allen Krankenkassen ab» ist in der Schweiz ebenfalls kein Argument, sondern eine Selbstverständlichkeit. Und noch ein Detail, an dem man eine vergessene Website sofort erkennt: Steht dort noch TARMED, ist das seit dem 1. Januar 2026 der falsche Tarif – abgelöst durch TARDOC und die Ambulanten Pauschalen.

Wie ein Entwurf aussieht

Einen fertigen Entwurf können Sie unter Referenzen ansehen: entstanden für eine Zahnarztpraxis in Steffisburg BE, klar aufgebaut und auf dem Handy genauso stark wie am Bildschirm. Für Ihre Arztpraxis entsteht ein eigener Entwurf – mit Ihren Sprechstunden, Ihrem Team und Ihrem Aufnahmestatus, bevor Sie etwas bezahlen.

Einen solchen Entwurf für Ihre eigene Praxis fordern Sie unverbindlich über Termin buchen an.

Kosten und Pakete

Pakete, Preise und Umfang
PaketFixpreisUmfang
Start für fünf SeitenCHF 9995 Seiten, Termin-Link, für Google optimiert (SEO), 2 Korrekturrunden
PlusCHF 1'900bis 10 Seiten, zweisprachig, Blog, 3 Korrekturrunden
SignatureCHF 3'900individuelles Design, Bewegung, eigene Bildsprache, 5 Korrekturrunden

Startseite mit Aufnahmestatus, dazu Team, Sprechstunden, Kontakt und Anfahrt sind fünf Seiten – dafür reicht das Paket Start. Die vollständigen Leistungen stehen auf der Seite Leistungen und Pakete; den Ablauf im Detail nennt die Übersicht Webdesign in Bern.

Häufige Fragen zur Website für Arztpraxen

Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?

Die komplette 5-Seiten-Website kostet CHF 999.– als Fixpreis – Design, Aufbau und Texte inklusive. Braucht Ihre Praxis mehr, etwa eine zweisprachige Website oder zusätzliche Seiten, gibt es Plus (CHF 1'900) und Signature (CHF 3'900). Woraus sich ein Website-Preis in der Schweiz zusammensetzt, steht im Ratgeber zu den Kosten.

Sehen wir die Website, bevor wir uns entscheiden?

Ja. Zuerst entsteht ein kostenloser Entwurf für Ihre Praxis – Sie schauen ihn an und entscheiden dann. Überzeugt er nicht, kostet er nichts und verpflichtet zu nichts.

Wie schnell ist die Praxis-Website online?

In der Regel ist Ihre Website sieben Tage nach der Zusage online – den Entwurf haben Sie da schon gesehen.

Können wir auf der Website sagen, ob wir neue Patientinnen und Patienten aufnehmen?

Ja, gut sichtbar auf der Startseite. Wer die Antwort dort findet, muss nicht mehr deswegen anrufen. Ändert sich der Status, passen wir die Angabe an.

Machen Sie Websites für Hausärztinnen, Hausärzte und Fachärzte?

Ja, für alle Fachrichtungen: Hausarztmedizin, Pädiatrie, Gynäkologie, Dermatologie und weitere – als Einzel- oder Gemeinschaftspraxis. Die Inhalte unterscheiden sich, der Ablauf und der Fixpreis nicht.

Kann ich die Website für meine Arztpraxis komplett erstellen lassen?

Ja. Sie erzählen uns von Ihrer Praxis, wir erstellen die komplette Website: Struktur, Design und alle Texte. Ob Sie dazu Webseite oder Homepage sagen – gemeint ist dasselbe, und der Fixpreis deckt alles ab.

Sind Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht dabei?

Ja – Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht gehören bei jedem Paket zum Fixpreis.

Wir brauchen keine Werbung – wozu eine Website?

Der Einwand ist berechtigt: Eine Praxis muss nicht werben. Eine Praxis-Website wirbt auch nicht, sie informiert – ob Sie neue Patientinnen und Patienten aufnehmen, wann Sie erreichbar sind, was im Notfall gilt und wie man zu Ihnen kommt. Das Medizinalberufegesetz verbietet Werbung nicht, es begrenzt sie: Zulässig ist nur, was objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist (Art. 40 lit. d MedBG). Die FMH-Richtlinien «Information und Werbung» führen die Annahme neuer Patientinnen und Patienten und die Sprechstundenzeiten ausdrücklich als notwendige Information – genau so bauen wir die Website. Was darüber hinaus erlaubt ist und was nicht, steht mit den Fundstellen im Ratgeber zur Werbung für die Arztpraxis.

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